Wie die KfW mitteilt sind sämtliche bisher zur Verfügung gestellten Mittel zur Förderung von privater Ladeinfrastruktur durch das Bundesverkehrsministerium ausgeschöpft.
Somit lässt sich der Zuschuss 440 der KfW-Bank ab sofort nicht mehr beantragen.
Bisher gestellte und bestätigte Anträge sind weiterhin gültig!
Sollten Sie also vor der Meldung der KfW-Bank noch einen Antrag gestellt haben, dessen Eingang oder dieser selbst bestätigt wurden, haben Sie weiterhin Anspruch auf die Förderung. Sie müssen dazu binnen 9 Monaten nach Antragstellung Ihre Rechnungen (u.a. die der Wallbox sowie für Ihren Elektrofachbetrieb) bei der KfW einreichen und Sie erhalten Ihre Förderung.